Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) dient der Sicherstellung eines sicheren und attraktiven Eisenbahnbetriebs sowie dem Schutz der Verbraucher im Eisenbahnmarkt. Es setzt EU-Rechtsakte im Bereich des Eisenbahnrechts um und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für andere Schienenbahnen. Bestimmungen des Gesetzes gelten nicht, wenn sie in der EU-Verordnung 2021/782 über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr enthalten sind. Die Verordnung gilt nicht für historische oder touristische Schienenverkehrsdienste. Ziel ist die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsträger und eine sinnvolle Aufgabenteilung durch fairen Wettbewerb.
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